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Aufgrund ihrer Antriebe sind rechtlich betrachtet E-Bike und S-Pedelec keine Fahrräder”, erläutert der ADAC-Jurist. Das habe Konsequenzen. Der E-Bike-Fahrer müsse mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Das gelte nicht, wenn man vor dem 1. April 1965 geboren wurde oder im Besitz eines Führerscheins sei.
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